Hauseigentümer müssen bei Mieterwechsel oder Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung vor, welche am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist.
Wir bieten den Verbrauchsausweis zum kostengünstigen Festpreis von:
Füllen Sie dazu einfach den Erfassungsbogen (Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück. In eiligen Fällen (Notartermin, Vermietung usw.) auch gern telefonische Rücksprache!
Ihren Energieausweis - genau nach Vorgabe EnEV - erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -
Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden:
, durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht - dies ist in der Regel gegeben, wenn eine neue Heizung eingebaut wurde, die Fenster erneuert und das Dach gedämmt wurde
ja
ja
1 - 4
Wohngebäude ab Baujahr 1978
ja
ja
ab 5
Wohngebäude Baujahr egal
ja
ja
egal
Sanierung mit KfW-Darlehen, Fördermittel
immer
nie
Demnach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht erhalten, indem sie zwischen:
Beide Energieausweis-Arten werden von uns ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.
Spartip:
Ein Vergleich der Kosten zeigt, daß man jetzt noch richtig Geld sparen kann: Während ein verbrauchsbasierter Energieausweis für 25,00 Euro pro Gebäude erstellt werden kann, wird der bedarfsbasierte Energieausweis im Durchschnitt mindestens 300 Euro pro Gebäude kosten.
Möglich sind sogar noch viel höhere Kosten, im Mehrfamilienhausbereich können diese bis 1.000 Euro und mehr betragen.
Nichtwohngebäude
Ab dem 01. Juli 2009 muss für Nichtwohngebäude ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Leasing zugänglich gemacht werden. Den Erfassungsbogen können Sie hier herunterladen.
Alle Informationen zum Energieausweis Wohngebäude / Nichtwohngebäude / Gewerbe und Gutachten Schimmelpilz finden Sie auch auf unser Projektseite: www.bau-info.info
Wir sind zugelassen zur Energieausweisausstellung bei der dena, Nr. 101214 und durch unsere Bauvorlageberechtigung gemäß §21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigt.