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Herzlich Willkommen auf unserer Projektseite zur Erstellung von Energieausweisen!

Wir erstellen seit 2007 in unserem Ingenieurbüro Energieausweise!




 
Wir empfehlen, die aktuellen Verbrauchsdaten in den Energieausweis nach GEG 2024 einzupflegen.

Die Kosten - Umschreibung von EnEV 2007 / 2009 / EnEV 2013 / 2014 auf GEG 2024 - für die Erstellung des Energieausweises (nach Verbrauch, Wohngebäude) betragen:

85 € als Endpreis für Privatkunden

(der Rechnungsbetrag enthält hier gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer).

Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 € netto zuzügl. MwSt.

Es reicht aus, uns die aktuellen Verbrauchsdaten (z.B. 2020 | 2021 | 2022) zu mailen oder das Formular (pdf oder doc) zu nutzen.

Die Eckdaten des Objektes und das ggf. übersandte Bild sind bei uns vorhanden / noch gespeichert. Veränderungen (z.B. Einbau einer neuen Heizungsanlage) - siehe Seite 1 des alten Energieausweises - bitte mit vermerken. 




Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.

Die Daten bitte per beiliegenden Formular (pdf oder doc) bzw. online unter  an uns senden.

Die Bearbeitungszeit  beträgt zur Zeit 2 - 3 Werktage.

Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises (nach Verbrauch, Wohngebäude) betragen:

85 € als Endpreis für Privatkunden

(der Rechnungsbetrag enthält hier gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer).

Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 € netto zuzügl. MwSt.

Alle Nebenkosten für Druck, Versand und der Verwaltungskostenbetrag für die Registriernummer (6,90 €) sind bereits enthalten. Der Betrag ist fällig bei Rechnungserhalt.


zur online Dateneingabe Energieausweis Energieausweis
Verbrauchsausweis EnEV - GEG (Stand 01.02.2024).pdf
Verbrauchsausweis EnEV - GEG (Stand 01.02.2024).doc


Der Energieausweis ist nunmehr ab 01.05.2014 Pflicht für alle Wohngebäude!

Hauseigentümer müssen bei Mieterwechsel oder Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2013 / 2014 vor,  welche am 01. Mai 2014 in Kraft getreten ist.

Wir erstellen den Energieausweis als Verbrauchsausweis zum kostengünstigen Festpreis
(incl. Zusendung Energieausweis vorab als pdf und Versand der Unterlagen im Original per Post, incl. Registrierungsbebühr DIBt)

                                  85,00 € als Endpreis

Das Honorar beträgt 85 € als Endpreis für Privatkunden. Der Rechnungsbetrag enthält hier gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.

Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 € netto zuzügl. MwSt.

Alle Nebenkosten für Druck, Versand und der Verwaltungskostenbetrag für die Registriernummer (6,90 €) sind bereits enthalten. Der Betrag ist fällig bei Rechnungserhalt.

DateneingabeSie haben auch die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -

Füllen Sie dazu einfach den Erfassungsbogen (Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück. In eiligen Fällen (Notartermin, Vermietung usw.) auch gern telefonische Rücksprache!

Ihren Energieausweis - genau nach Vorgabe EnEV 2013 / 2014- erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.


Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können.

Für Energieausweise, die ab Mai 2014 nach der neuen EnEV erstellt werden, gibt es einige Änderungen. So wird der farbige Bandtacho im Energieausweis für Wohngebäude um die Endenergieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Vorbild sind die Label, mit denen schon seit Jahren Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen bewertet werden. Durch diese Klassifizierung können Käufer und Mieter die Energieeffizienz von Gebäuden künftig so einordnen, wie sie es von Haushaltsgeräten gewohnt sind.

Der Bandtacho wird verkürzt und reicht nur noch bis zu einem Wert von 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr statt wie bisher 400 kWh. Bei Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen für eine Immobilie oder eine Wohnung, die in kommerziellen Medien aufgegeben werden, müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden.

Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, sind dies folgende Angaben: die Art des Ausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis),der Wert des Endenergiebedarfs (bei Bedarfsausweis) oder Endenergieverbrauchs (bei Verbrauchsausweis) für das Gebäude,die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Liegt ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht vor (EnEV 2009), also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Energieeffizienzklasse in der Immobilienanzeige. Hier ist es ausreichend den Energieverbrauchskennwert (Seite 3 des Energieausweises) oder den Wert des Endenergiebedarfs (Seite 2 des Energieausweises) in der Immobilienanzeige anzugeben; ist im Energieverbrauchskennwert der Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten, so ist der Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen. Ihren Energieausweis nach EnEV 2014 erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.

Vorab übersenden wir Ihnen den Energieausweis als pdf Datei
und die freiwillige Aushangseite!

Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden:

Demnach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht erhalten, indem sie zwischen:

- dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs    ("Verbrauchspass")

- dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ("Bedarfspass")

wählen dürfen.

Beide Energieausweis-Arten werden von uns ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.

Wir sind zugelassen zur Energieausweisausstellung bei der dena, Nr. 101214 und durch unsere Bauvorlageberechtigung gemäß §21 EnEV 2014 ausstellungsberechtigt.


AZUR GmbH IngenieurbüroUnsere Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie auf unserer neuen Firmen-Homepage

www.bau-info.info


Leistungen unseres Büros (bitte anklicken):


- Schimmelpilzgutachten, Analyse von Schimmelpilzproben

- Erstellung von Baugutachten

- Erstellung von Beweissicherungsgutachten
  
(
Beweissicherung vor Baubeginn oder nach Bauende)

- Bauherrenberatung
  
(Hausbesichtigung vor Kaufvertrag, Unterstützung beim Hausverkauf)

-
Begleitung bei Bauabnahmen
  
(
Bauabnahme von Gebäuden, Wohnungen bzw. Teilleistungen)

-
Erstellung von Verkehrswertgutachten, Bestimmung Beleihungswert
  
(
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Mehr- oder Einfamilienhäuser)

- Genehmigungsverfahren
  (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Wärmeschutznachweis)

-
Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude,
   Mischobjekte und Gewerbeobjekte

  (Verbrauchsausweis und Bedarfsauweis)


Kontakt
                   Telefon  030420 18 702
Fax030420 19 116
EMailinfo@e-ausweis.info


 
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